RÜCKBLICKE 2021



 

Januar 2021

 

"Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept"

 

In einer gelungenen und gut besuchten Veranstaltung konnten wir mit Unterstützung der Krankenkasse BKK, Herr Kressbach, dem Niedernberger Hausarzt Linke, dem Apotheker der Postapotheke Großostheim, Herr Trageser und  der Helios Klinik Erlenbach Frau Komander fachlich gut unterstützt durchführen.

Leider ist gibt es trotz der Einbeziehung aller Verbände in denen alle Beteiligte organisiert sind, kein zufriedenstellender Fortschritt bei der Umsetzung. In Anbetracht der Investitionshöhe und der Beteiligung von Politik und den Verbänden ist es nicht nachvollziehbar, dass die Hardware nicht in der erforderlichen Version ausgeliefert und die Software nicht fehlerfrei und einsetzbar sind. Die verabschiedeten Terminpläne werden wegen unterschiedlicher Argumentationen nicht verpflichtend eingehalten. Jede Gruppe der am Prozess beteiligten wartet auf den Vorherigen in der Prozesskette, meldet Sicherheitsbedenken an, hat die falsche Hardware erhalten, oder die Hardware ist wegen Softwarefehler nicht einsetzbar und vieles mehr. 

 

Laut Ärztezeitung belaufen sich die Investitionen für die elektronische Patientenakte auf ca. 11 Milliarden Euro.

 

Wie sagte ein Referent treffend: "Dieses Projekt ähnelt im Verlauf und der Kostenentwicklung sehr dem des neuen Berliner Flughafens!"

 

 

Und nun zur veröffentlichten Lösung 

 

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen. Die ePA-App wird von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. 

Die ePA wird individuell mit Daten befüllt. Ist die ePA-App auf dem Smartphone oder Tablet installiert, wird sie von den Patienten mit genau den medizinischen Daten und Dokumenten befüllt, die sie dort hinterlegen möchten. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen.

 

Was steht in der ePA?

  • Die elektronische Patientenakte, ist eine geplante Datenbank, in der die Vorgeschichten von Krankheiten, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten der Krankenversicherten fallübergreifend, landesweit einheitlich gespeichert werden.
  • Im ersten Schritt können zum Beispiel Arztbefunde, der Medikationsplan oder auch  Blutwerte in der ePA gespeichert werden, ab 2022  sollen darüber hinaus auch der Impfausweis, der Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder sowie das  Zahnbonusheft digital abrufbar sein.

 

Wer "befüllt" die ePA?

Die ePA wird von den Krankenkassen zum 1. Januar zusammen mit einer App bereitgestellt. Mit dieser App können die  Patientinnen und Patienten ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. befüllen. Wie jedes digitale Projekt ist die ePA ein lernendes System. Anfangs müssen die Dokumente, die den Versicherten nicht digitalisiert vorliegen, noch mit dem Handy oder Tablet eingescannt werden. In weiteren Stufen soll das Ablegen auch strukturiert möglich sein. Welche Informationen aus der Behandlung in der ePA gespeichert oder gelöscht werden, bestimmt ausschließlich der Patient. 

 

Wer hat Zugriff auf die ePA?

  • Der Kreis derjenigen, der mit Einwilligung und Zugriffsfreigabe (PIN) der Versicherten auf die ePA zugreifen darf, ist gesetzlich streng geregelt. Patientinnen und Patienten können die ePA für Ärztinnen und Ärzte, Therapeutinnen und Therapeuten oder Apotheken sowie für weitere Leistungserbringer, die in seine Behandlung eingebunden sind, freigeben – entweder nur für die aktuelle Behandlung oder für einen längeren Zeitraum (z.B. in der Hausarztpraxis).   (Quelle: Gesundheitsministerium)

Datensicherheit

  • Die Daten werden in der ePA verschlüsselt abgelegt. Niemand außer der oder die Versicherte und diejenigen, die dazu berechtigt wurden, können die Inhalte lesen – auch nicht die Krankenkasse. Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz. 

 Vorteile der ePA

  • Die ePA ermöglicht, dass wichtige Informationen für die Behandlung der Patienten schnell zur Verfügung stehen.
    • Beispiel: Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte und elektronische Medikationspläne.

 

Vorgehensmodell (Quelle: Gesundheitsministerium)

 

Was geschieht mit meiner ePA bei Krankenkassenwechsel?

 

Ab 01.01.2022 kann der Datenexport von der alten auf die neue Krankenkasse durchgeführt werden. Im Jahr 2021 ist diese Funktion noch nicht unterstützt, da die Standards für den Export noch nicht vorliegen.  

 

Weitere Informationen zur ePA können bei den Krankenkassen abgerufen werden. 

Wenn die Lösung einen  praxisgerechten Stand erreicht hat, werden wir  mit aktuellen Informationen diese Veranstaltung neu terminieren!

Auch werden wir dann Workshops zur App-Installation und Nutzung anbieten.


Bildergalerie zur Veranstaltung: