Januar 2021
"Elektronische Patientenakte und elektronisches Rezept"
In einer gelungenen und gut besuchten Veranstaltung konnten wir mit Unterstützung der Krankenkasse BKK, Herr Kressbach, dem Niedernberger Hausarzt Linke, dem Apotheker der Postapotheke Großostheim, Herr Trageser und der Helios Klinik Erlenbach Frau Komander fachlich gut unterstützt durchführen.
Leider ist gibt es trotz der Einbeziehung aller Verbände in denen alle Beteiligte organisiert sind, kein zufriedenstellender Fortschritt bei der Umsetzung. In Anbetracht der Investitionshöhe und der Beteiligung von Politik und den Verbänden ist es nicht nachvollziehbar, dass die Hardware nicht in der erforderlichen Version ausgeliefert und die Software nicht fehlerfrei und einsetzbar sind. Die verabschiedeten Terminpläne werden wegen unterschiedlicher Argumentationen nicht verpflichtend eingehalten. Jede Gruppe der am Prozess beteiligten wartet auf den Vorherigen in der Prozesskette, meldet Sicherheitsbedenken an, hat die falsche Hardware erhalten, oder die Hardware ist wegen Softwarefehler nicht einsetzbar und vieles mehr.
Laut Ärztezeitung belaufen sich die Investitionen für die elektronische Patientenakte auf ca. 11 Milliarden Euro.
Wie sagte ein Referent treffend: "Dieses Projekt ähnelt im Verlauf und der Kostenentwicklung sehr dem des neuen Berliner Flughafens!"
Und nun zur veröffentlichten Lösung
Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten. Versicherte entscheiden selbst, ob und wie sie die ePA nutzen. Die ePA-App wird von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
Die ePA wird individuell mit Daten befüllt. Ist die ePA-App auf dem Smartphone oder Tablet installiert, wird sie von den Patienten mit genau den medizinischen Daten und Dokumenten befüllt, die sie dort hinterlegen möchten. Auch Versicherte, die kein Smartphone besitzen, können die ePA nutzen.
Was steht in der ePA?
Wer "befüllt" die ePA?
Die ePA wird von den Krankenkassen zum 1. Januar zusammen mit einer App bereitgestellt. Mit dieser App können die Patientinnen und Patienten ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. befüllen. Wie jedes digitale Projekt ist die ePA ein lernendes System. Anfangs müssen die Dokumente, die den Versicherten nicht digitalisiert vorliegen, noch mit dem Handy oder Tablet eingescannt werden. In weiteren Stufen soll das Ablegen auch strukturiert möglich sein. Welche Informationen aus der Behandlung in der ePA gespeichert oder gelöscht werden, bestimmt ausschließlich der Patient.
Wer hat Zugriff auf die ePA?
Datensicherheit
Vorteile der ePA
Vorgehensmodell (Quelle: Gesundheitsministerium)
Was geschieht mit meiner ePA bei Krankenkassenwechsel?
Ab 01.01.2022 kann der Datenexport von der alten auf die neue Krankenkasse durchgeführt werden. Im
Jahr 2021 ist diese Funktion noch nicht unterstützt, da die Standards für den Export noch nicht vorliegen.
Weitere Informationen zur ePA können bei den Krankenkassen abgerufen werden.
Wenn die Lösung einen praxisgerechten Stand erreicht hat, werden wir mit aktuellen Informationen diese Veranstaltung neu terminieren!
Auch werden wir dann Workshops zur App-Installation und Nutzung anbieten.